Hauptregion der Seite anspringen Hauptnavigation der Seite anspringen

Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Hilfe für junge Volljährige beantragen

Die Hilfe für junge Volljährige beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Es handelt sich sowohl um eine eigenständige Hilfe für 18 bis 21-Jährige sowie um eine Fortsetzungshilfe für über 21-Jährige und die Nachbetreuung.

Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

Die Hilfe wird gewährt, wenn sie aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen als Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung erforderlich ist.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Eventuell einzureichende Unterlagen richten sich nach den Anforderungen des Einzelfalls.

Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt.

Bei der Hilfe für junge Volljährige in stationärer oder teilstationärer Form können diese herangezogen werden. Über die Heranziehung der Volljährigen entscheidet der Kostenträger im Einzelfall.

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für Soziale Dienste

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-100
Telefax: +49 2631 802-450

Webseite: www.neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 . 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner:
zurück zur Übersicht