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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Ausnahmegenehmigung für Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen

In bestimmten Kraftfahrzeugen wie Autos, Lastkraftwagen, Reisebussen oder land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen müssen Sie während der Fahrt angeschnallt sein. Wenn Sie Krafträder fahren, müssen Sie einen Helm tragen. Als Krafträder zählen Motorräder, Roller, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder. Das gilt auch bei offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen, die schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren können.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie von der Anschnall- und Helmpflicht befreit werden.

Eine Befreiung von der Anschnallpflicht ist grundsätzlich möglich, wenn Sie

  • aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen können, oder
  • kleiner als 150 cm sind.

Eine Befreiung von der Helmpflicht ist grundsätzlich möglich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen beim Fahren von Krafträdern keinen Schutzhelm tragen können.


Zuständige Stellen

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bußgeldstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-6666
Telefax: +49 2631 802-470

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr 
Di. 08:30 – 12:30 Uhr 
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:30 Uhr 
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:
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