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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens

Ist ein Halter in einen anderen Zulassungsbezirk verzogen, so hat er der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde seine neue Anschrift mitzuteilen und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) berichtigen zu lassen. Daneben hat er dort die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen, wenn er das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchte.


Sie müssen sich bereits an Ihrem neuen Wohnsitz / Unternehmenssitz angemeldet haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

bei Firmen:

  • zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

bei Vereinen:

  • zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

  • zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung

Die Gebühren für die Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Hinweis für Firmen, die bei der Stadtverwaltung Neuwied Fahrzeuge ummelden möchten:

Für die Ummeldung wird immer eine aktuelle Gewerbeanmeldung benötigt. Ein Auszug aus dem Handelsregister reicht nicht aus.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Zuständige Stellen

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-777

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 17:00 Uhr
Di. 07:30 - 17:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 18:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Zum Abholen von Reisepässen benötigen Sie keinen Termin.
Für alle anderen Anliegen rund ums Meldewesen und die Kfz-Zulassung benötigen Sie einen vorab vereinbarten Termin. Diesen können Sie direkt online hier buchen .

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Frau Kambeck
    Zimmernummer: 018-Frontoffice

    Telefon: +49 2631 802-406
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Sentürk
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Ziegler
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Kreis Neuwied

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Zu den Öffnungszeiten

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