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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Melderegister - Eintrag von ausländische Personenstandsdaten

Wenn persönliche Ereignisse wie die Eheschließung, die Scheidung  oder die Geburt eines Kindes im Ausland erfolgte, können Sie dies in das deutsche Melderegister eintragen lassen.


  • Rechtsgültigkeit des Ereignisses wie Eheschließung, Scheidung nach den Gesetzen des jeweiligen Staates,
  • In das Melderegister kann eingetragen werden:
  • die einzutragende Person selbst
  • deren Eltern
  • deren Kinder
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)

Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel mit einem Termin möglich.

Nach Überprüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde erfolgt die Eintragung in das deutsche Melderegister.

In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis

Zusätzlich im Falle einer Eheschließung:

  • Eheurkunde über die im Ausland geschlossene Ehe

Zusätzlich im Falle einer Scheidung:

  • Bescheinigung über die Scheidung der Ehe, gegebenenfalls muss ein Anerkennungsverfahren erfolgen

Zusätzlich Im Falle einer Geburt eines Kindes (Familienverband):

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern

Bitte beachten Sie, dass für fremdsprachige Dokumente Übersetzungen notwendig werden können. Zudem können je nach Staat, in welchem das persönliche Ereignis stattfand und beurkundet wurde, weitere Unterlagen notwendig werden. Es empfiehlt sich daher eine Beratung bei der zuständigen Stelle zu vereinbaren.

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-777

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 17:00 Uhr
Di. 07:30 - 17:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 18:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Zum Abholen von Reisepässen benötigen Sie keinen Termin.
Für alle anderen Anliegen rund ums Meldewesen und die Kfz-Zulassung benötigen Sie einen vorab vereinbarten Termin. Diesen können Sie direkt online hier buchen .

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Frau Bach
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Bergen
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Jebali
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Kluge
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Krobb
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Herr Marmé
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Mücke
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Neufeld
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Runkel
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Schley
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Schneider
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Herr Schneider
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Sentürk
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Thiessen
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

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