Hauptregion der Seite anspringen Hauptnavigation der Seite anspringen

Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Personalausweis beantragen

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.

Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein

Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.

In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.


  • Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • bei Kindern unter 16 Jahre: 
    • Sie sind erziehungsberechtigt.
    • Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.

Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:

  • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
    • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist
    • bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr: 6,00 EUR
Vorkasse: ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr: 13,00 EUR
Vorkasse: ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Gebühr: 30,00 EUR
Vorkasse: ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

  • die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
  • Sie über 16 Jahre alt sind und
  • Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Gut zu wissen: Sie können Ihr digitales biometrisches Passfoto kurz vor Ihrem Termin direkt vor Ort an einem Fototerminal im Empfangsbereich des Bürgerbüros erstellen. 

Die Kosten belaufen sich auf 7 Euro pro verwendetem Bild. Die Gebühr wird aber erst fällig, wenn das Foto tatsächlich verwendet wird. 

Alternativ können Sie Ihr digitales Foto auch bei einer/einem zertifizierten Fotografin/Fotografen im Fotostudio oder einem zertifizierten Dienstleister machen lassen. Diese geben dann das jeweilige Bild über ein sicheres Cloud-System an uns weiter. 

Die Zertifizierung erfolgt durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). 

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-777

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 17:00 Uhr
Di. 07:30 - 17:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 18:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Zum Abholen von Reisepässen benötigen Sie keinen Termin.
Für alle anderen Anliegen rund ums Meldewesen und die Kfz-Zulassung benötigen Sie einen vorab vereinbarten Termin. Diesen können Sie direkt online hier buchen .

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Frau Bach
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Bergen
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Jebali
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Kambeck
    Zimmernummer: 018-Frontoffice

    Telefon: +49 2631 802-406
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Krobb
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Herr Marmé
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Mücke
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Neufeld
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Runkel
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Schley
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Schneider
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Herr Schneider
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Sentürk
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Thiessen
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Ziegler
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

zurück zur Übersicht