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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit

Sie müssen einen neuen Personalausweis rechtzeitig beantragen, bevor Ihr alter Personalausweis abläuft. Dies trifft dann zu, wenn Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, wie etwa einen Reisepass.

Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit in der Regel zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Onlinefunktion des Personalausweises

Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 


  • Die Gültigkeit Ihres Ausweises läuft demnächst ab.
  • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
    • Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass oder alter Personalausweis
  • falls kein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr: 13,00 EUR
Vorkasse: ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Gebühr: 30,00 EUR
Vorkasse: ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr: 6,00 EUR
Vorkasse: ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr: 15,00 EUR
Vorkasse: ja
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn die antragstellende Person über 16 Jahre alt ist

Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Ausweises beantragen. Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind und in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder verlieren Sie ihn, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Den Online-Ausweis können Sie auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Gut zu wissen: Sie können Ihr digitales biometrisches Passfoto kurz vor Ihrem Termin direkt vor Ort an einem Fototerminal im Empfangsbereich des Bürgerbüros erstellen. 

Die Kosten belaufen sich auf 7 Euro pro verwendetem Bild. Die Gebühr wird aber erst fällig, wenn das Foto tatsächlich verwendet wird. 

Alternativ können Sie Ihr digitales Foto auch bei einer/einem zertifizierten Fotografin/Fotografen im Fotostudio oder einem zertifizierten Dienstleister machen lassen. Diese geben dann das jeweilige Bild über ein sicheres Cloud-System an uns weiter. 

Die Zertifizierung erfolgt durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). 

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-777

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 17:00 Uhr
Di. 07:30 - 17:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr
Do. 07:30 - 18:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Zum Abholen von Reisepässen benötigen Sie keinen Termin.
Für alle anderen Anliegen rund ums Meldewesen und die Kfz-Zulassung benötigen Sie einen vorab vereinbarten Termin. Diesen können Sie direkt online hier buchen .

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Frau Bach
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Bergen
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Jebali
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Kambeck
    Zimmernummer: 018-Frontoffice

    Telefon: +49 2631 802-406
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Krobb
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Herr Marmé
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Mücke
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Neufeld
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Runkel
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Schley
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Schneider
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Herr Schneider
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Sentürk
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Thiessen
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Ziegler
    Zimmernummer: Bürgerbüro

    Telefon: +49 2631 802-777
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

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