Hauptregion der Seite anspringen Hauptnavigation der Seite anspringen

Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Reisegewerbekarte verlängern lassen

Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.

Beispielsweise

  • als Schaustellerin oder Schausteller,
  • als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
  • als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.

Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.


Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.

  • Reisegewerbekarte
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
  • gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;
    • bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug
  • nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis

  • Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-431

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr 
Di. 08:30 - 12:30 Uhr 
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr 
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Detailansicht »

Adresse:
Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

Telefon: +49 261 1202222
Telefon: +49 261 1208822222

Webseite: Homepage

zurück zur Übersicht