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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an

  • der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
  • eines Bauleitplans zu beteiligen.

Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.


Keine

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:  

  • Möglichkeit der Äußerung für Bürgerinnen und Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
  • Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange

Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

  • online,
  • per Post,
  • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
  • mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung

Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

Keine

Es fallen keine Kosten an. 

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Zuständige Stellen

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Planungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-618
Telefax: +49 2631 802-610

Webseite: www.neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:
  • Herr Gehendges
    Zimmernummer: 251

    Telefon: +49 2631 802-625
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für Heddesdorf, Irlich und Projektentwicklung Rasselstein-Gelände

  • Frau Krings
    Zimmernummer: 254

    Telefon: +49 2631 802-620
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für Innenstadt und Projekt Aktive Stadt

  • Frau Witzel
    Zimmernummer: 255

    Telefon: +49 2631 802-616
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für Altwied, Heimbach-Weis, Niederbieber, Oberbieber, Segendorf, Torney und Gewerbegebiet Friedrichshof

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Bauen und Umwelt

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 61 - 2. Planung und ÖPNV

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Ansprechpartner:
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