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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen

Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Deren Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

Die Verlängerung kann von der Bauaufsichtsbehörde mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.


Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.

In Textform gestellter Antrag.

Kostenhöhe (variabel): von 60,00 Euro bis zu 750,00 Euro

Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung (4 Jahre) die Verlängerung beantragen.

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Zuständige Stellen

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bauordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-643
Telefon: +49 2631 802-637
Telefax: +49 2631 802-645

Webseite: www.neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

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