Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Deren Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Die Verlängerung kann von der Bauaufsichtsbehörde mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.
Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.
In Textform gestellter Antrag.
Kostenhöhe (variabel): von 60,00 Euro bis zu 750,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung (4 Jahre) die Verlängerung beantragen.
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht