Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung). Die Genehmigung kann auf Antrag verlängert werden.
Die Verlängerung kann von der Bauaufsichtsbehörde mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.
Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.
In Textform gestellter Antrag.
Kostenhöhe (variabel): von 60,00 Euro bis zu 750,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung (4 Jahre) in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht