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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.


Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • bisheriger Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
    Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
     Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

Zuständige Stellen

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Führerscheinstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-783
Telefax: +49 2631 802-862

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Frau Gallert
    Zimmernummer: 116

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Pankratz
    Zimmernummer: 117

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Stertz
    Zimmernummer: 116

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Herr Urban
    Zimmernummer: 118

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Wall
    Zimmernummer: 117

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Zeus
    Zimmernummer: 117

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 34 - 2. Führerscheinstelle

Rudolf-Diesel-Straße 10
56566 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

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