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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Werkstattkarte erneuern

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für 

  • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
  • Fahrzeughersteller,
  • Werkstätten sowie
  • deren Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

Ihre verantwortlichen Fachkräfte verwenden die Werkstattkarte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen. 

Sie ist ein Jahr gültig. Wenn Sie Ihre Werkstattkarte erneuern wollen, müssen Sie diese als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person bei der zuständigen Stelle beantragen. Hierzu müssen Sie eine aktuelle Bescheinigung über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt zur Prüfung von Fahrtenschreibern vorlegen. Diese darf nicht älter als 3 Jahre sein.

Bei jedem Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte müssen Sie als Unternehmen den Nachweis erbringen, dass die beauftragte Fachkraft noch bei Ihnen beschäftigt ist und entsprechend der Fahrtenschreiberkarten- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtline geschult wurde. Der Schulungsnachweis darf dabei nicht älter als 3 Jahre sein.

Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.


  • Ihr Unternehmen ist
    • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
    • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
  • Antragsberechtigt sind
    • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

  • Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte 
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
  • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
  • Identitätsnachweis und Mitteilung über die Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach FahrtenschreiberKontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
    • nicht älter als 3 Jahre
  • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
  • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung)
    • nicht älter als 3 Jahre 
  • Ihre bisherige Werkstattkarte

15 Werktage

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Online-Dienste

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Führerscheinstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-783
Telefax: +49 2631 802-862

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Frau Gallert
    Zimmernummer: 116

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Pankratz
    Zimmernummer: 117

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Stertz
    Zimmernummer: 116

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Herr Urban
    Zimmernummer: 118

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Wall
    Zimmernummer: 117

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Zeus
    Zimmernummer: 117

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

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