Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung eine Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum an, um solche Haushalte im Land bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.
Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder die dinglich Nutzungsberechtigen. Sie werden gefördert, wenn diese zusammen mit Ihren Haushaltsmitgliedern die maßgeblichenen Einkommensgrenzen, die jeweils nach der Haushaltsgröße gestaffelt sind, einhalten.
Die Förderung wird auf der Grundlage der veröffentlichten Förderprogramme, die die Fördervoraussetzungen und ‑konditionen abschließend definieren, durch Förderzusagen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Die Förderentscheidung (Förderzusage) bestimmt insbesondere den Förderzweck, die Höhe und Einsatzart der Zuwendung.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie hier:
Bei der Einhaltung der nach Haushaltsgrößen gestaffelten Einkommensgrenzen kann eine Förderung mit einem im Zins verbilligten Darlehen gewährt werden. Zusätzlich werden in Abhängigkeit vom Förderzweck und des energetischen Standards Tilgungszuschüsse von 5 bis 25 Prozent des Darlehens gewährt.
Zur Beantragung des ISB-Darlehens und ggf. des Tilgungszuschusses muss der Antrag bei der jeweils zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung eingelegt werden. Zuständig ist die Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet der zu fördernde Wohnraum liegt.
Bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen erstellt die jeweils zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung eine Förderbestätigung. Eine Kopie der Förderbestätigung wird der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gemeinsam mit dem Antrag und den notwendigen Unterlagen zur abschließenden Darlehensbearbeitung weitergeleitet.
Mit Antragseingang bei der ISB werden die zu diesem Zeitpunkt geltenden Konditionen für das ISB-Darlehen Modernisierung festgelegt, sofern der Antrag vollständig ist.
Sofern die ISB eine positive Entscheidung treffen kann, wird eine Förderzusage ausgestellt und ein Darlehensvertrag wird geschlossen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundsätzlich sind Nachweise über das Einkommen des zu fördernden Haushalts erforderlich.
Weitere Informationen zu den jeweils erforderlichen Nachweisen und Unterlagen finden Sie bei den Antragsvordrucken der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter der Rubrik Förderfahrplan.
Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten. Dieses beträgt mindestens 250 Euro.
Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Darlehensantrages. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme zu stellen.
Für bestimmte ISB-Förderprogramme (Förderdarlehen) werden neben zinsgünstigen Darlehen auch einmalige Tilgungszuschüsse gewährt. Tilgungszuschüsse werden etwa beim Bau bzw. Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutzten Wohnraum oder Mietwohnraum bereitgestellt.
Durch Tilgungszuschüsse werden die Förderdarlehen im Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung reduziert, so dass Zinsen und Tilgung nur von dem verringerten Betrag zu leisten sind.
Die Tilgungszuschüsse betragen je nach Art des Darlehen zwischen 5 % und 50 % der ISB-Darlehen.
Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses ist zusammen mit dem Antrag für das ISB-Darlehen zu stellen.
Widerspruch.