Die Gleichstellungsbeauftragte nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Rheinland-Pfalz ist verwaltungsintern für alle frauenspezifischen Angelegenheiten im beruflichen Kontext zuständig. Dazu wirkt sie an organisatorischen, sozialen und personellen Maßnahmen innerhalb der Verwaltung mit.
Zudem ist sie die interne Beschwerdestelle, an die sich alle Mitarbeitende der Stadtverwaltung bei Diskriminierungen, sexueller Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz wenden können.