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Stadt Neuwied:Detailseite

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Neue Stellplatzsatzung: Weniger Pflicht, mehr Spielraum für Investitionen – Stadt will Wohnungsbau und gewerbliche Projekte erleichtern

Erstellt von Pressebüro  Politik

Die Stadt Neuwied will mit einer neuen Stellplatzsatzung Hemmnisse für Wohnungsbau und gewerbliche Investitionen abbauen und die Vorgaben für Stellplätze an heutige Anforderungen anpassen. Dabei werden weder bestehende öffentliche Parkplätze abgeschafft noch vorhandene private Stellplätze angetastet. Die Satzung regelt vielmehr, wie viele private Stellplätze bei künftigen Bauvorhaben mindestens nachgewiesen werden müssen. 

„Mit der neuen Satzung verschwinden keine bestehenden Parkplätze“, betont Oberbürgermeister Jan Einig. „Wir reduzieren an bestimmten Stellen die Zahl der Stellplätze, die ein Bauherr zwingend nachweisen muss. Damit wollen wir Investitionen erleichtern – beim Wohnungsbau genauso wie bei gewerblichen Projekten.“ Bei Mehrfamilienhäusern soll der Basiswert von bislang in der Regel 1,25 auf einen Stellplatz je Wohnung sinken. Für geförderten Wohnungsbau sind 0,75 Stellplätze vorgesehen. Wer mehr Stellplätze schaffen möchte, kann das grundsätzlich weiterhin tun.

Besondere Bedeutung hat die Regelung für die zentrale Innenstadt. In der eng begrenzten Zone unmittelbar an der Fußgängerzone sollen bei künftigen Vorhaben keine Kfz-Stellplätze mehr gefordert werden. Damit entfällt dort auch die Zahlung einer Stellplatzablöse. Gerade bei Nutzungsänderungen und kleineren gewerblichen Projekten hat diese bislang einen erheblichen Kostenfaktor dargestellt und damit Investitionen erschwert, oft auch verhindert. Die neue Regelung soll deshalb dazu beitragen, leerstehende oder untergenutzte Immobilien wieder mit Leben zu füllen und neue Nutzungen in der Innenstadt zu ermöglichen.

„Wenn jemand in der Innenstadt investieren, ein Geschäft eröffnen oder eine Immobilie einer neuen Nutzung zuführen möchte, wollen wir solche Vorhaben nicht durch Anforderungen erschweren, die an diesem Standort wenig sinnvoll sind“, betont Einig. „Unser Ziel ist eine belebte Innenstadt. Dazu gehört auch, Investitionen dort möglich zu machen, wo Stellplätze aufgrund der Lage kaum sinnvoll hergestellt werden können.“

Neu sind zudem erstmals verbindliche Vorgaben für Fahrradabstellplätze sowie Anforderungen an die Gestaltung und Begrünung von Stellplatzanlagen. Die Fahrradabstellplätze sollen dabei nicht nur in ausreichender Zahl vorhanden, sondern auch gut erreichbar, sicher und alltagstauglich sein. Wer sein Fahrrad sicher und unkompliziert direkt am Wohnort und Arbeitsplatz abstellen kann, dem fällt der Umstieg leichter. Perspektivisch kann so auch der Kfz-Verkehr und damit der Parkdruck reduziert werden. 

Die Stadt wird die Auswirkungen der neuen Regelungen beobachten. Sollte sich zeigen, dass sich zusätzlicher Parkdruck in den öffentlichen Straßenraum verlagert, können die Vorgaben überprüft und angepasst werden. Am kommenden Donnerstag, 1. Oktober, entscheidet der Stadtrat über die Änderung der Satzung.
 

Schräg von unten fotografiertes Baugerüst an einem Rohbau