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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht

Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.


Es muss das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses dargelegt werden.

Wenn Sie eine Verkürzung der Sperrzeit beantragen wollen, dann

  • reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen. 
  • Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.

45,00 Euro

Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.

Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Widerspruch

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Der ausgefüllte Antrag muss per Post oder persönlich eingereicht werden.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Für die Außengastronomie kann nach § 4 Abs. 4 LImSchG der Beginn der Nachtzeit um eine Stunde hinausgeschoben werden.
Wichtig: Die Ausnahmegenehmigung wird nur für die Außen gastronomie benötigt.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Zuständige Stellen

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-431

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr 
Di. 08:30 - 12:30 Uhr 
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr 
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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Adresse:
Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

Telefon: +49 261 1202222
Telefon: +49 261 1208822222

Webseite: Homepage

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