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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.

Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Über unser  Geoinformationsportal (GIS)  finden Sie alle derzeit rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Neuwied.

Sollten Sie Informationen zu einem bestimmten Baugrundstück benötigen, können Sie diese direkt über die Suchfunktion abfragen.  

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Zuständige Stellen

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Planungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-618
Telefax: +49 2631 802-610

Webseite: www.neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:
  • Frau Dübner
    Zimmernummer: 251

    Telefon: +49 2631 802-195
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für Block, Gladbach und Gewerbegebiet Distelfeld

  • Herr Gehendges
    Zimmernummer: 251

    Telefon: +49 2631 802-625
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für Heddesdorf, Irlich und Projektentwicklung Rasselstein-Gelände

  • Frau Krings
    Zimmernummer: 254

    Telefon: +49 2631 802-620
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für Innenstadt und Projekt Aktive Stadt

  • Frau Schröder
    Zimmernummer: 352

    Telefon: +49 2631 802-134
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Witzel
    Zimmernummer: 255

    Telefon: +49 2631 802-616
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für Altwied, Heimbach-Weis, Niederbieber, Oberbieber, Segendorf, Torney und Gewerbegebiet Friedrichshof

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Bauen und Umwelt

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Ansprechpartner:

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 61 - 2. Planung und ÖPNV

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Ansprechpartner:
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