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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

 

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

 

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

 

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

 

Teaser

Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

 

Anträge / Formulare

Sie können direkt online Ihr Fahrzeug abmelden.  

 

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

 

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

 

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,

  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder

  • wenn Sie es verschrotten lassen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),

  • ggf. mit Anhängerverzeichnis

  • Kennzeichenschilder

  • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

 

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

 

  • Verwertungsnachweis oder

  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

 

Welche Gebühren fallen an?

für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde

Verwaltungsgebühr: EUR 15,90

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html

 

für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

Verwaltungsgebühr: EUR 2,10

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

 

Rechtsgrundlage

§ 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
 

Anlage Gebührennummer 224 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
 

§ 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

Weiterführende Informationen

Suche der zuständigen Zulassungsstelle / der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen
 

Informationen zur Internetbasierte Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
 

 

Informationsstand

28.02.2024

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-777

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 07:30 - 17:00 Uhr

Di. 07:30 - 17:00 Uhr

Mi. 07:30 - 12:00 Uhr

Do. 07:30 - 18:00 Uhr

Fr. 07:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Zum Abholen von Reisepässen benötigen Sie keinen Termin.

Für alle anderen Anliegen rund ums Meldewesen und die Kfz-Zulassung benötigen Sie einen vorab vereinbarten Termin. Diesen können Sie direkt online hier buchen.

Detailansicht »

Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 34 - 3. Zulassungsstelle

Rudolf-Diesel-Straße 10
56566 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

E-Mail: Kontakt per E-Mail