Vereine, Verbände, Organisationen und Initiativen, die Angebote für Kinder und Jugendliche anbieten, können bei der Stadtverwaltung Neuwied finanzielle Unterstützung für ihre wichtige Arbeit beantragen. Dabei ist es egal, ob die Jugendarbeit ehren-, neben-, oder hauptamtlichen ausgeübt wird.
Welche Bereiche werden gefördert?
Um die Förderungen zu erhalten, kann die Jugendarbeit in folgenden Bereichen erfolgen:
- Soziale Bildung und Freizeit
- Einzelförderung
- Aus- und Weiterbildung
- Jugendräume
- Bildungsmittel
- Pädagogische Projekte
Wer ist berechtigt, die Förderung zu erhalten?
Antragsberechtigt sind Wohlfahrtsverbände und alle auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätigen Organisationen und Zusammenschlüsse gemäß § 11 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Antragsberechtigung setzt den Beitritt zur Rahmenvereinbarung gemäß §72a SGB VIII und die Umsetzung der Regelungen des SGB VIII, insbesondere des §8a SGB VIII voraus.
Einzelheiten zu den Förderbedingungen können Sie den Kommunalen Richtlinien (PDF|5.32 MB) und deren Zusammenfassung (PDF|37 KB) entnehmen.
Anträge / Formulare
Um die Förderungen beantragen zu können, benötigen Sie den Zuschussantrag (PDF|422 KB).
Für die Einzelförderung ist der Antrag auf Einzelförderung (PDF|394 KB) zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben dem vollständig ausgefüllten Zuschussantrag wird außerdem eine Liste der Teilnehmenden benötigt. Diese kann entweder die offizielle Teilnehmendenliste sein, welche im Antrag unter 8. zu finden ist. Alternativ können auch selbst erstellte Listen verwendet werden. Diese müssen unbedingt die folgende Spalten enthalten:
- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- ggf. Schwerbehindertenstatus
- Unterschrift
Darüber hinaus sind ein Statistikbogen und ein schriftlicher Bericht erforderlich. Zudem sind die Betreuenden gesondert aufzuführen und ein Nachweis über die Qualifikation ist erforderlich.
Wichtig zu wissen: Sind bei einer Maßnahme bis zu drei Teilnehmende aus dem Neuwieder Kreisgebiet, werden diese vom Kreisjugendamt mit bezuschusst. Die Anträge müssen gesondert an den Kreis Neuwied gestellt werden (auf Formular ankreuzen!).
Die Zuschussanträge müssen bis spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme beim jeweiligen Jugendamt eingegangen sein.