Werbeanlagen können Leuchtkästen, Tafeln und Transparente sein. Aber auch Wandbemalungen und Fahnen zählen dazu. Sind diese Werbeanlagen größer als 1 m², müssen Sie diese genehmigen lassen.
Anträge / Formulare
Über unser vereinfachtes Antragsformular können Sie einfach einen Bauantrag für Werbeanlagen (PDF | 480 KB) stellen.
Wichtig: Bitte fügen Sie die auf der ersten Seite unten aufgeführten Anlagen unbedingt bei. Durch Nachforderungen verzögert sich sonst die Bearbeitung.
Bearbeitungszeit
Wenn alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie spätestens innerhalb von vier Wochen Ihre Genehmigung.
Was sollte ich noch wissen?
Für Teile der Innenstadt zwischen Hermannstraße und Rheinstraße wurde eine Gestaltungssatzung erlassen, die auch Festsetzungen zu Werbeanlagen beinhaltet. Heißt: Werbeanlagen innerhalb des Geltungsbereichs müssen der Satzung entsprechen!
Die wichtigsten Details dazu, haben wir Ihnen unter www.neuwied.de/gestaltungssatzung-faq zusammengefasst.