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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Werbeanlagen: Genehmigung beantragen

Werbeanlagen können Leuchtkästen, Tafeln und Transparente sein. Aber auch Wandbemalungen und Fahnen zählen dazu. Sind diese Werbeanlagen größer als 1 m², müssen Sie diese genehmigen lassen. 

Anträge / Formulare

Über unser vereinfachtes Antragsformular können Sie einfach einen Bauantrag für Werbeanlagen (PDF | 480 KB) stellen. 

Wichtig: Bitte fügen Sie die auf der ersten Seite unten aufgeführten Anlagen unbedingt bei. Durch Nachforderungen verzögert sich sonst die Bearbeitung.

Bearbeitungszeit

Wenn alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie spätestens innerhalb von vier Wochen Ihre Genehmigung.

Was sollte ich noch wissen?

Für Teile der Innenstadt zwischen Hermannstraße und Rheinstraße wurde eine Gestaltungssatzung erlassen, die auch Festsetzungen zu Werbeanlagen beinhaltet. Heißt: Werbeanlagen innerhalb des Geltungsbereichs müssen der Satzung entsprechen!

Die wichtigsten Details dazu, haben wir Ihnen unter www.neuwied.de/gestaltungssatzung-faq zusammengefasst. 

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bauordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-643
Telefon: +49 2631 802-637
Telefax: +49 2631 802-645

Webseite: www.neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

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