Die Frauenbeauftragte ist die kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Neuwied. Sie unterstützt die Deichstadt dabei, den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern umzusetzen. Grundlage sind Artikel 3 des Grundgesetzes, der die Gleichberechtigung und den Abbau bestehender Nachteile fordert, sowie § 2 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), wonach die Verwirklichung der Gleichberechtigung eine Aufgabe der Gemeinden ist.
Diese Aufgaben übernimmt die Frauenbeauftragte dabei genau:
- das Bewusstsein für Gleichberechtigung zu fördern (Frauen und Männer sollen gleiche Chancen haben)
- Projekte und Aktionen zu starten oder zu unterstützen, die die soziale und berufliche Lage von Frauen verbessern
- mit lokalen Frauengruppen, Initiativen, Verbänden und Selbsthilfeorganisationen zusammenzuarbeiten
- Sprechstunden anzubieten, damit Bürgerinnen Fragen stellen oder Unterstützung bekommen können
- Erfahrungen und Ideen mit Gleichstellungsstellen in anderen Städten und Gemeinden auszutauschen
- Berichte zu erstellen, die zeigen, wie es um die Gleichstellung in Neuwied steht
- öffentlich über Ziele, Projekte und Erfolge zu informieren (z. B. durch Veranstaltungen, Materialien, Ausstellungen oder Pressearbeit)