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Stadt Neuwied:Detailseite

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Neu: Direktversand von Ausweisdokumenten möglich

Erstellt von Bürgerbüro  Service

Wer ab Mai 2025 bei der Stadtverwaltung Neuwied einen Personalausweis oder einen Reisepasse beantragt, kann sich diesen nun direkt nach Hause schicken lassen. Allerdings gibt es für den Direktversand einiges zu beachten. Das Wichtigste:

  • Der Postzusteller darf das Ausweisdokument ausschließlich persönlich aushändigen.
  • Es wird ein zweites gültiges Ausweisdokument benötigt, um sich dabei auszuweisen. Hintergrund: Wenn die Direktversand-Option gebucht wird, wird der alte Reisepass/Personalausweis sofort ungültig.
  • Der Zustell-Service kostet 15 Euro zusätzlich zur eigentlichen Gebühr für das Ausweisdokument

Was es sonst noch zu wissen gibt

Grundsätzlich gilt:

  • Bei Personalausweisen oder eID-Karten für Unionsbürger ist Direktversand für Person ab 16 Jahre wählbar.
  • Bei Reisepässen ist die Direktversand-Option für Personen ab 18 Jahre verfügbar.
  • Bei Express-Bestellverfahren von Ausweisdokumenten ist ein Direktversand nicht möglich.
  • Da der Postzustelldienst die Sendung mit dem Ausweisdokument nur persönlich übergeben darf, können beim Direktversand bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung nicht berücksichtigt werden.

Zur Zustellung:

  • Die Information zum voraussichtlichen Liefertag wird dem Empfänger vom Postzustelldienst per E‑Mail zugesendet. Andere Kommunikationsformen wie SMS sind nicht zugelassen.
  • Wer zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, kann innerhalb von sieben Werktage sein Ausweisdokument in der Postfiliale persönlich abholen. Verstreicht diese Frist, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument an die Stadtverwaltung Neuwied weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung aufbewahrt.
    • Dadurch kann der Direktversand auch nicht an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz erfolgen. Die Behörde des Hauptwohnsitzes ist immer als Rücksende-Adresse eingetragen.
  • Der Postzusteller nimmt weder alte Ausweise zum Rücktransport an die Stadtverwaltung Neuwied entgegen noch entwertet er alte Ausweisdokumente.