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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.   


  • Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt .

  • Identitätsnachweis

In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

In der Regel stellen wir Ihr Fahrzeug auf den nächstgrößeren freien öffentlichen Parkplatz. Um den genaueren Standort Ihres Fahrzeuges zu erfahren, rufen Sie uns (02631 802-425 oder -310) während unserer Öffnungszeiten an.

Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie sich bei der Polizeiinspektion Neuwied (02631 8780) über den Standort Ihres Fahrzeuges informieren.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Diese Gebühren fallen fürs Falschparken in der Stadt Neuwied an:

  • Verwarnungsgeld
  • Verwaltungsgebühren (40,00€)
  • Auslagen (3,45€)
  • Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens: zwischen 95€ und 150€ (bei besonders hohem Abschleppaufwand kann der Betrag höher ausfallen)

Die Kosten werden Ihnen durch einen Kostenfestsetzungsbescheid in Rechnung gestellt.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bußgeldstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-6666
Telefax: +49 2631 802-470

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr 
Di. 08:30 - 12:30 Uhr 
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr 
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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