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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

  • die für den Anspruch wichtig sein können oder
  • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.


  • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
  • Es liegen Änderungen vor.

Es fallen keine Kosten an.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für soziale Hilfen und Vormundschaften

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefax: +49 2631 802-450
Telefon: +49 2631 802-286

Webseite: www.neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Für Anliegen rund um die Themen Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und Beurkundungen bitte vorab einen Termin online buchen .
Darüber hinaus wird ebenfalls um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:
  • Frau Bachenberg
    Zimmernummer: 236

    Telefon: +49 2631 802-326
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für M, P und Q (Geburtsname des Kindes)

  • Frau Benzouina
    Zimmernummer: 237

    Telefon: +49 2631 802-361
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für E bis I (Geburtsname des Kindes)

  • Frau Hahn
    Zimmernummer: 235

    Telefon: +49 2631 802-349
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für A und B (Geburtsname des Kindes)

  • Frau Klimov
    Zimmernummer: 237

    Telefon: +49 2631 802-369
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für R, S und V (Geburtsname des Kindes)

  • Frau Kohlenberg
    Zimmernummer: 236

    Telefon: +49 2631 802-740
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für C, D, J, L, N und O (Geburtsname des Kindes)

  • Frau Maack
    Zimmernummer: 238

    Telefon: +49 2631 802-800
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für K, T, U und W bis Z (Geburtsname des Kindes)

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Kreis Neuwied

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Zu den Öffnungszeiten

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 51 - 2. Beistandssch./Vormundsch., Unterhaltsvorschuss und Kreisjugendpflege

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Ansprechpartner:
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