Im Rahmen von Bauvorhaben werden Akten angelegt. Darin erhalten sind die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente. Sie können in die Bauakten bestehender Gebäude einsehen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird. Zum Beispiel in Form eines
- aktuellen Grundbuchauszugs,
- eines Kaufvertrags,
- eines Erbscheines oder
- eines Grundsteuerbescheides.
Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers oder der Verfügungsberechtigten erforderlich werden.
Welche Gebühren fallen an?
Der Gebührenrahmen zur Gewährung von Einsicht in Bauakten einschließlich der Erlaubnis zur Fertigung von Abzeichnungen, Abschriften und Abdeckungen beträgt zwischen 30,00
Euro und 600,00 Euro. Zusätzlich fallen der Kosten für Kopien oder Datenträgern an.
Die Höhe der Gebühr hängt unter anderem vom Umfang und dem Zeitaufwand der Bearbeitung ab.
Anträge und Formulare
Liegt das Bauvorhaben oder Objekt innerhalb der Stadtgrenzen von Neuwied, können Sie direkt online den Antrag auf Akteneinsicht stellen.
Für die Einsicht von Dritten ist eine Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin erforderlich.