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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.


Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

  • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: nein
  • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

  • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
  • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

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Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

v ariiert zwischen den Behörden

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Wo dürfen Sie mit dem Parkausweis parken?

  • Im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286 StVO) bis zu 3 Stunden
  • Im Zonenhalteverbot (Zeichen 290 StVO) über die zugelassene Parkdauer
  • Auf gekennzeichneten Parkplätzen (Zeichen 314 StVO) oder bei „Parken auf Gehweg“ (Zeichen 315 StVO) über die zugelassene Zeit hinaus (wenn die Parkzeit durch Zusatzschild begrenzt ist)
  • An Parkuhren und Parkscheinautomaten bis zu 3 Stunden ohne Gebühr
  • Auf Gehwegen (wenn ein ungehinderter Fußgängerverkehr gewährleistet bleibt)
  • In verkehrsberuhigten Bereichen (wenn ein ungehinderter Fußgängerverkehr gewährleistet bleibt)
  • Auf Anwohner-Parkplätzen
  • In Fußgängerzonen während der freigegebenen Ladezeiten (außerhalb der Zeiten nur bei dringenden Notfällen)

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Für die Beantragung eines Parkausweises schicken Sie bitte einen formlosen Antrag per E-Mail an ordnungsamt@neuwied.de oder per Post an die Stadtverwaltung Neuwied. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung bei.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bußgeldstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-6666
Telefax: +49 2631 802-470

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr 
Di. 08:30 - 12:30 Uhr 
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr 
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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