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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser verantwortet werden, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sein müssen.

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.


Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Vordrucke Baurecht

Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

Die Bauaufsichtsbehörde hat nach Eingang des Bauantrags binnen 15 Arbeitstagen zu prüfen, ob 

  1. der Bauantrag und die Bauunterlagen vollständig,
  2. andere Behörden oder Stellen zu beteiligen und
  3. sachverständige Personen heranzuziehen

sind. Ist der Bauantrag unvollständig oder weist er sonst erhebliche Mängel auf, fordert die Bauaufsichtsbehörde die Bauherrin oder den Bauherrn innerhalb einer angemessenen Frist zur Nachbesserung auf. Werden die Mängel innerhalb der Frist nicht behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen.

Zuständige Stellen

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bauordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-643
Telefon: +49 2631 802-637
Telefax: +49 2631 802-645

Webseite: www.neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Ansprechpartner:
  • Herr Adams
    Zimmernummer: 161

    Telefon: +49 2631 802-636
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für Innenstadt

  • Frau Cabrita
    Zimmernummer: 162

    Telefon: +49 2631 802-614
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für Altwied, Heddesdorf, Niederbieber, Oberbieber, Torney und Gewerbegebiet Friedrichshof

  • Frau Grundmann
    Zimmernummer: 163

    Telefon: +49 2631 802-638
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für Block, Engers, Gladbach und Heimbach-Weis

  • Herr Paffrath
    Zimmernummer: 155

    Telefon: +49 2631 802-640
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für Feldkirchen, Irlich, Rodenbach, Segendorf und Gewerbegebiet Distelfeld

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 60 - 2. Bauaufsicht

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Ansprechpartner:
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