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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Baulandkataster Informationen erhalten

 

Leistungsbeschreibung

Mit dem Baulandkataster eröffnet der Bundesgesetzgeber einer Gemeinde die Möglichkeit, sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans zu erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster).

 

Die Gemeinde kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen.

 

Personenbezogene Daten, wie Namen oder die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer, werden im Baulandkataster nicht dargestellt.

 

Das Baulandkataster kann weder die Bebaubarkeit des Grundstücks begründen, noch stellt es eine Zusicherung der Bebaubarkeit dar.

 

 

Teaser

Das Baulandkataster gibt - soweit vorhanden und unter bestimmten Bedingungen - einen Überblick über die verfügbaren Baulandpotenziale im Gemeindegebiet.

 

 

Verfahrensablauf

Ob eine Gemeinde von dem Instrument des Baulandkatasters Gebrauch gemacht hat, können Sie bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung erfragen.

 

Bei manchen Gemeinden kann das Baulandkataster im Internet eingesehen werden.

 

Spezielle Hinweise für Stadt Neuwied

Grundstücke, deren Eigentümer ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben und die bereit sind, ihre Grundstücke zu veräußern, können Sie online unter www.neuwied.de/grundstuecke einsehen.

Bei Interesse an einem Bauplatz setzen Sie sich bitte unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse per E-Mail an baulandkataster@neuwied.de mit dem Stadtbauamt Neuwied in Verbindung.

Wichtig: Die E-Mail muss darüber hinaus folgende Datenschutzerklärung enthalten: „Wir erklären uns damit einverstanden, dass die erforderlichen Daten für die Bearbeitung unseres Anliegens erhoben und verwendet werden.“

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Rechtsgrundlage

§ 200 Abs. 3 des Baugesetzbuch (BauGB)
 

 

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise für Stadt Neuwied

Das Baulandkataster ist ein informelles Instrument. Es werden hierdurch weder Baurechte geschaffen noch eingeschränkt oder verwehrt.

Durch die Löschung eines Grundstücks aus dem Baulandkataster ändert sich der baurechtliche Status des Grundstücks nicht.

Jeder Grundstückseigentümer kann zu jeder Zeit der Aufnahme ins Baulandkataster widersprechen.

Niemand ist verpflichtet, sein Grundstück zu veräußern, auch nicht, wenn es ins Baulandkataster aufgenommen ist.

Für die im Baulandkataster veröffentlichten Daten wird von Seiten der Stadt Neuwied keine Gewährleistung für deren Richtigkeit übernommen.

Weiterhin übernimmt die Stadt Neuwied keine Haftung für etwaige Aufwendungen oder Investitionen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Baulandkataster erbracht werden.

 

Fachlich freigegeben durch

FM

 

 

Fachlich freigegeben am

14.04.2021

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