Baulasten können dabei helfen, Hindernisse bei einer Baugenehmigung zu beseitigen. So können Zufahrten über Privatgrundstücke, zu geringe Grenzabstände oder Pkw-Stellplätze durch eine Baulast gesichert werden. Der jeweilige Grundstückseigentümer, der eine Baulast eintragen lässt, verpflichtet sich dabei etwas zu tun oder zu dulden, damit eine Baugenehmigung auf einem Nachbargrundstück erteilt werden kann. Allerdings ist, wie schon dem Begriff “Baulast” zu entnehmen ist, dies mit Einschränkungen verbunden.
Ob Baulasten notwendig sind, weiß in der Regel Ihr Architekt, spätestens jedoch bei der Prüfung Ihres Bauantrags würden Sie ein entsprechendes Anforderungsschreiben von uns erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Belastung eines ganzen Grundstücks oder Teilfläche des Grundstücks werden folgende Unterlagen benötigt:
- ein beglaubigter Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück
- ein unbeglaubigter Grundbuchauszug für das begünstigte Grundstück
- vier aktuelle, katasteramtliche Lagepläne
Wichtig: Die Dokumente dürfen nicht älter als vier Wochen sein!
Für die Belastung einer Teilfläche ist die zu belastende Teilfläche in den Lageplänen grün schraffiert und bemaßt darzustellen. Auch die Größe und Lage der Baulastenfläche ist anzugeben. (Abstandsfläche, Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, Stellplätze)
Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung
Wir weisen darauf hin, dass es Aufgabe und Verpflichtung des Antragstellers ist, die Baulastengeber zur Unterschrift zu bewegen.
Bei der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Bei Unterzeichnung durch einen Firmenvertreter ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen, aus dem die Unterschriftenbevollmächtigung hervorgeht.
Kann die Unterschrift nicht bei der hiesigen Behörde geleistet werden, kann diese nur vor einem Notar Ihrer Wahl oder vor einem Urkundsbeamten/Urkundsbeamtin des Amtsgerichtes im Wege der öffentlichen Beglaubigung erfolgen.