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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Bauüberwachung

Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen.

Auch um der Bauaufsichtsbehörde eine Bauüberwachung zu ermöglichen, darf mit der Ausführung genehmigungsbedürftiger Vorhaben einschließlich des Aushubs der Baugrube u. a. erst dann begonnen werden, wenn die Bauherrin oder der Bauherr den Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitgeteilt hat; dies gilt auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.

Ob und in welchem Umfang eine Besichtigung des Bauzustands durchgeführt wird, liegt im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde. Über das Ergebnis der Besichtigung ist auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn eine Bescheinigung auszustellen.

Wegen der Einzelheiten siehe:

Ausführung genehmigungsbedürftiger Vorhaben


Den mit der Überprüfung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in bestimmte Unterlagen und Aufzeichnungen zu gewähren.

Dies betrifft:

  • Genehmigungen
  • Zulassungen
  • Prüfzeugnisse
  • Übereinstimmungserklärungen
  • Übereinstimmungszertifikate
  • Überwachungsnachweise
  • Befähigungsnachweise
  • Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfung von Bauprodukten und Bauarten
  • Bautagebücher und
  • andere vorgeschriebene Aufzeichnungen

Es fallen die mit der Baugenehmigungsgebühr nicht abgegoltenen Kosten der Bauüberwachung, insbesondere für die Entnahme und Prüfung von Bauprodukten und Bauarten sowie für die Heranziehung sachverständiger Personen und Stellen, der Bauherrin oder dem Bauherrn zur Last.

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bauordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-643
Telefon: +49 2631 802-637
Telefax: +49 2631 802-645

Webseite: www.neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Ansprechpartner:
  • Herr Alkan
    Zimmernummer: 160

    Telefon: +49 2631 802-648
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

    zuständig für Altwied, Block, Engers, Gladbach, Heddesdorf, Heimbach-Weis, Niederbieber, Oberbieber, Torney und Gewerbegebiet Friedrichshof

  • Herr Heuser
    Zimmernummer: 160

    Telefon: +49 2631 802-646
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

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