Die Arbeitgeber haben für Ihre Beschäftigten die Verantwortung für den
- betrieblichen,
- sozialen und
- medizinischen Arbeitsschutz.
Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist nur dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und entsprechende Maßnahmen, Mittel und Methoden ergriffen werden.
Arbeitgeber müssen ermitteln, welche Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen konkret gegeben sein können (Gefährdungsbeurteilung).
Solche Gefährdungen können zum Beispiel durch stoffliche Belastungen, schadhafte Arbeitsmittel, jedoch auch die Gestaltung von Arbeitszeit, Arbeitsinhalten und des Arbeitsortes hervorgerufen werden.
Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie zudem berücksichtigen, dass beispielsweise Jugendliche oder Schwangere besonders gefährdet sind und deshalb mit bestimmten Arbeiten nicht beschäftigen werden dürfen.
Weitere Informationen erhalten Sie nachfolgend:
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - Mensch und Arbeit. Im Einklang.
Beispielhaft greifen nachstehende Gesetze:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dazugehörige Verordnungen