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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Beratung zu Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber beantragen

Die Arbeitgeber haben für Ihre Beschäftigten die Verantwortung für den

  • betrieblichen,
  • sozialen und
  • medizinischen Arbeitsschutz.

Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist nur dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und entsprechende Maßnahmen, Mittel und Methoden ergriffen werden.


Arbeitgeber müssen ermitteln, welche Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen konkret gegeben sein können (Gefährdungsbeurteilung).

Solche Gefährdungen können zum Beispiel durch stoffliche Belastungen, schadhafte Arbeitsmittel, jedoch auch die Gestaltung von Arbeitszeit, Arbeitsinhalten und des Arbeitsortes hervorgerufen werden.

Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie zudem berücksichtigen, dass beispielsweise Jugendliche oder Schwangere besonders gefährdet sind und deshalb mit bestimmten Arbeiten nicht beschäftigen werden dürfen.

Zuständige Stellen

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Betriebliches Gesundheitsmanagement

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-209

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:

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Adresse:
Landesamt für Umwelt (LfU)

Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz

Telefon: +49 6131 6033-0
Telefax: +49 6131 1432-966

Webseite: Landesamt für Umwelt (LfU)
E-Mail: Kontakt per E-Mail

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