Die Berechtigungskarte der Stadt Neuwied ermöglicht Kindern und Jugendlichen neben den gesetzlichen Sozialleistungen noch weitere freiwillige Leistungen für Bildungs-, Teilhabe- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen.
Wer kann die Karte erhalten?
Die Karte können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten. Vorausgesetzt sie beziehen bereits Sozialleistungen. Dazu zählen:
- laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld nach dem SGB II
- Asylbewerberleistungen
- Wohngeld
- Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
Welche Vergünstigungen ermöglicht die Berechtigungskarte?
- den Eintritt in städtische Bäder
- den Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen der Stadt Neuwied und in den Zoo Neuwied
- Kurse der VHS und der Musikschule der Stadt Neuwied