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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Berechtigungskarte für minderjährige Sozialleistungsempfänger

Die Berechtigungskarte der Stadt Neuwied ermöglicht Kindern und Jugendlichen neben den gesetzlichen Sozialleistungen noch weitere freiwillige Leistungen für Bildungs-, Teilhabe- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen.

Wer kann die Karte erhalten?

Die Karte können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten. Vorausgesetzt sie beziehen bereits Sozialleistungen. Dazu zählen:

  • laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld nach dem SGB II
  • Asylbewerberleistungen
  • Wohngeld
  • Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz 

Welche Vergünstigungen ermöglicht die Berechtigungskarte?

  • den Eintritt in städtische Bäder
  • den Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen der Stadt Neuwied und in den Zoo Neuwied
  • Kurse der VHS und der Musikschule der Stadt Neuwied
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Amt für Soziales, Senioren und Integration

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-448

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

 

Die Wohngeldstelle bleibt ab sofort donnerstags geschlossen!

 

Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin für ein Beratungsgespräch. Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

Ansprechpartner: