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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Beschwerde oder Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine behördliche Entscheidung einlegen

Gegen eine behördliche Entscheidung oder Maßnahme, die Sie inhaltlich für falsch halten, können Sie Fachaufsichtsbeschwerde einlegen.

Beachten Sie: Die Beschwerde verhindert oder verschiebt die Entscheidung oder Maßnahme der Behörde nicht. Auch Fristen laufen weiter.

Wollen Sie dies verhindern, müssen Sie

  • Widerspruch einlegen,
  • Klage erheben oder
  • ein gerichtliches Eilverfahren beantragen.

Sie sind Adressatin/Adressat einer Entscheidung oder Maßnahme einer Behörde und halten die Entscheidung für inhaltlich falsch.

Legen Sie die Fachaufsichtsbeschwerde schriftlich (auch per E-Mail) möglichst mit Begründung ein. Ein besonderes Formular ist nicht notwendig.

Die Behörde prüft, ob sie eine andere Entscheidung in der Sache treffen kann. Ist das der Fall, erhalten Sie eine Information über die geänderte Entscheidung.

Trifft sie keine andere Entscheidung, legt sie Ihre Beschwerde in der Regel der nächsthöheren Behörde vor. Diese entscheidet dann über die Beschwerde und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

Unterlagen sind nicht erforderlich. Wenn Sie die Fachaufsichtsbeschwerde nicht bei der Ausgangsbehörde, sondern bei der nächsthöheren Behörde einlegen, empfiehlt es sich, Kopien der Unterlagen beizufügen.

Keine.

Keine. Sie sollten die Fachaufsichtsbeschwerde jedoch möglichst zeitnah zur angegriffenen Entscheidung oder Maßnahme einlegen.

abhängig vom Einzelfall

Wegen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit können Entscheidungen der Gerichte und - insoweit gleichgestellte - Entscheidungen der/des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und der Mitglieder des Rechnungshofes
nicht mit der Fachaufsichtsbeschwerde, sondern nur von einem Gericht überprüft werden.

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Amt für Recht und Liegenschaften

Am Hammergraben 14
56567 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-236

Webseite: www.neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:
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