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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Bewohnerparkausweis Verlängerung

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.


  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

  • bisheriger Bewohnerparkausweis
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Der Anwohnerparkausweis  muss jedes Jahr neu beantragt werden. Wir empfehlen, zwei Wochen vor Fristablauf die Verlängerung zu beantragen.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Sie können direkt online einen Anwohnerparkausweis beantragen . Dafür benötigen Sie unter anderem eine Bestätigung des Wohneigentümers (PDF | 0.97 MB) und eine Bestätigung alleinige Kfz-Nutzung (PDF | 1.65 MB). 

Alternativ können Sie auch das Antragsformular Anwohnerparkausweis (PDF | 127 KB) ausdrucken und ausgefüllt an die Bußgeldstelle der Stadtverwaltung per Post oder E-Mail zu senden.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Ein Anwohnerparkausweis in der Stadt Neuwied kostet 120 Euro pro Jahr.

Ab 2026 wird die Gebühr auf 240 Euro pro Jahr angehoben.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bußgeldstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-6666
Telefax: +49 2631 802-470

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr 
Di. 08:30 - 12:30 Uhr 
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr 
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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