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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Einfriedungen errichten

Einfriedungen (als “bauliche Anlagen” wie Mauern und Zäune) sind grundsätzlich genehmigungsfrei. Sie können bis zu einer Höhe von 2 m direkt an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden. Hecken sind dagegen keine baulichen Anlagen. Dabei sind die Bestimmungen des privaten Nachbarrechts zu beachten.

Gibt es Vorgaben?

Bebauungspläne können für Einfriedungen spezielle Festsetzungen enthalten. Zum Beispiel: 

  • geringere Höhen
  • Material
  • Bauart
  • Abstand zur Straße

Außerhalb von Bebauungsplänen müssen sich Einfriedungen in die Umgebung einfügen. 

Bitte erkundigen Sie sich vor Ausführung, ob für Ihr Grundstück entsprechende Regelungen gelten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie die Anlage ändern oder komplett entfernen müssen.

Wichtig: Einfriedungen im Außenbereich, also außerhalb der zusammenhängenden Bebauung, sind nicht zulässig!

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bauordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-643
Telefon: +49 2631 802-637
Telefax: +49 2631 802-645

Webseite: www.neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

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