Einfriedungen (als “bauliche Anlagen” wie Mauern und Zäune) sind grundsätzlich genehmigungsfrei. Sie können bis zu einer Höhe von 2 m direkt an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden. Hecken sind dagegen keine baulichen Anlagen. Dabei sind die Bestimmungen des privaten Nachbarrechts zu beachten.
Gibt es Vorgaben?
Bebauungspläne können für Einfriedungen spezielle Festsetzungen enthalten. Zum Beispiel:
- geringere Höhen
- Material
- Bauart
- Abstand zur Straße
Außerhalb von Bebauungsplänen müssen sich Einfriedungen in die Umgebung einfügen.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ausführung, ob für Ihr Grundstück entsprechende Regelungen gelten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie die Anlage ändern oder komplett entfernen müssen.
Wichtig: Einfriedungen im Außenbereich, also außerhalb der zusammenhängenden Bebauung, sind nicht zulässig!