Hauptregion der Seite anspringen Hauptnavigation der Seite anspringen

Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Elternbeitrag übernehmen

Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind,  erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schulkindern und  Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für das Mittagessen und Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Beitrag erhoben.

Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.

Ist die Zahlung eines Elternbeitrages individuell nicht zumutbar (z.B. weil das Einkommen der Eltern zu gering ist), so wird der Elternbeitrag auf Antrag vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erlassen oder übernommen.


Damit Elternbeiträge erlassen oder vom zuständigen Jugendamt übernommen werden können, müssen sie für die Eltern unzumutbar sein. Dies ist insbesondere immer dann der Fall sein, wenn:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem 2. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) erhalten – Grundsicherung für Arbeitssuchende,
  • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des 12. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) – Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter - oder
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder
  • wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
  • wenn die Eltern des Kindes Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

Unzumutbar kann ein Elternbeitrag aber auch dann sein, wenn das Einkommen als solches sehr niedrig ist, aber z.B. kein Antrag auf Zahlung eines Wohngeldes gestellt wurde.

Während der Corona-Krise gelten jedoch zusätzliche Erleichterungen!

Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.

Erleichterungen während der Corona-Krise

Den  Verfahrensablauf regelt das für Sie zuständige Jugendamt.

Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.

Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Welche Unterlagen für den Antrag auf Übernahme des Elternbeitrags erfoderlich sind, entnehmen Sie dem Wegweiser .

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Die Erklärung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse können Sie online über den Online-Dienst " Erklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse " ausfüllen und beim Jugendamt der Stadt Neuwied einreichen. 

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-286
Telefax: +49 2631 802-450

Webseite: www.neuwied.de/kitas
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Für Anliegen rund um die Themen Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und Beurkundungen bitte vorab einen Termin online buchen .
Darüber hinaus wird ebenfalls um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:
zurück zur Übersicht