Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
bei natürlichen Personen:
Familienname, Geburtsname, Vornamen,
gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
Geschlecht und Anschrift
bei juristischen Personen und Behörden:
Name oder Bezeichnung und
Anschrift
bei Vereinigungen:
Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
Name der Vereinigung
Teaser
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Anträge / Formulare
Sie können direkt online Ihr Fahrzeug zulassen oder ummelden.
Zudem können Sie online Ihr Wunschkennzeichen reservieren.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Voraussetzungen
Sie haben ein neues Fahrzeug.
Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Welche Unterlagen werden benötigt?
falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
Verwaltungsgebühr: EUR 30,00
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal
Verwaltungsgebühr: EUR 12,80
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
für die Wahl eines Wunschkennzeichen
Verwaltungsgebühr: EUR 10,20
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage
§ 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
§ 3 Absatz 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
§ 3 Absatz 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Gebührennummer 221 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Weiterführende Informationen
Informationsstand
05.03.2024