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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

 

Leistungsbeschreibung

 

 

 

Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile Ihres bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je  nach dem Geschlecht oder dem Verwandschaftsverhältnis abgewandelt wurden.

 

Weiterhin können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen.

 

Sofern Sie  verheiratet sind, können Sie auch einen  gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder Ihren Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen.

 

Spezieller Hinweis - Stadt Neuwied

Achtung: Ab dem 1. Mai 2025 gilt das neue Namensrecht. Damit haben Sie neue Möglichkeiten bei der Namensführung. Die wichtigsten Infos dazu haben wir Ihnen auf www.neuwied.de/namensrecht-faq zusammengefasst.

An wen muss ich mich wenden?

Sie können die Erklärung zur Namensführung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt im Verteilungsverfahren oder dem Standesamt gegenüber abgeben. Handelt es sich um eine Erklärung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes, so ist das Standesamt dafür zuständig, welches das Geburtenregister führt.

 

Wenn Sie die Erklärung eines gemeinsamen Ehenamens abgeben möchten, ist das Standesamt dafür zuständig, welches das Eheregister führt. Für alle anderen Fälle ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz zuständig.

 

Voraussetzungen

 

 

  • Erwerb des Namens nach deutschem Recht. Ihr Name bzw. Namensteile sind nach deutschem Recht unbekannt
  • Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. ein Ehegatte oder Abkömmling

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

 

  • Personalausweis oder Reispass
  • Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
  • Registrierschein
  • soweit vorhanden:
    • Spätaussiedlerbescheinigung
    • Vertriebenenausweis

 

Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Um dies zu erfahren, telefonieren Sie am besten vorher mit Ihrem Standesamt.

 

Welche Gebühren fallen an?

 

 

 

Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen.

 

Rechtsgrundlage

§ 43 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 94 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)

§ 46 Personenstandsverordnung (PStV)

 

Was sollte ich noch wissen?

 

 

 

Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Standesamt

Pfarrstraße 8
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-696
Telefax: +49 2631 802-443

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Das Standesamt Neuwied kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden (einzige Ausnahmen: Bestatter und Personen, die aus der Kirche austreten möchten. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an das Standesamt unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihres Anliegens.

Ansprechpartner: