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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Familiennamen aus einem wichtigen Grund ändern

Das Namensrecht in Deutschland geht grundsätzlich davon aus, dass Ihr Name dauerhaft zu Ihnen gehört. Eine Änderung des Familiennamens ist in der Regel nur möglich bei:

  • Eheschließung
  • Scheidung
  • Adoption
  • sonstiger Änderung des Abstammungsverhältnisses

Wenn Sie Ihren Familiennamen ohne einen dieser Gründe ändern möchten, müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Ihr persönliches Interesse an der Änderung Ihres Namens gegenüber den Grundsätzen des Namensrechts überwiegt.

Wichtige Gründe können zum Beispiel sein:

  • der Name ist schwer zu schreiben oder auszusprechen
  • der Name belastet Sie psychisch
  • der Name klingt anstößig oder lächerlich
  • der Name bietet Anlass für unangemessene Wortspiele

Wenn Sie die Namensänderung beantragen, müssen Sie diese wichtigen Gründe darlegen. Wenn Ihnen Ihr Name lediglich nicht mehr gefällt, ist dies kein wichtiger Grund.

Die zuständige Behörde prüft die Gründe für die Änderung Ihres Familiennamens. Dazu kann sie Personen befragen, zum Beispiel:

  • Familienangehörige
  • Polizei oder Behörden

Ihre eigenen Kinder unter 5 Jahren erhalten ebenfalls den neuen Familiennamen. Kinder von 5 bis 14 Jahren können sich der Namensänderung anschließen oder tragen weiterhin ihren alten Namen. Jugendliche über 14 Jahren können sich der Namensänderung nicht anschließen, sondern müssen die Namensänderung selbst beantragen. Dazu ist aber Ihre Zustimmung als gesetzliche Vertreterin oder als gesetzlicher Vertreter notwendig.


  • Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.
  • Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

  • Widerspruch

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Namensänderungen & Änderungen Geschlechtseintrag

Pfarrstraße 8
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-696
Telefax: +49 2631 802-443

Webseite: www.standesamt-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. nur terminierte Eheschließungen

Hinweis:
Das Standesamt Neuwied kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an standesamt@neuwied.de  unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihres Anliegens.
Ausnahme: Bestatter und Personen, die aus der Kirche austreten möchten.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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