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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Änderung des Familiennamens aus wichtigen Gründen beantragen

Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.


  • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
  • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
  • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
  • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
  • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
  • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

  • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
  • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
  • ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
  • Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
  • Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
  • Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
  • Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.

Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.

Zuständige Stellen

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Namensänderungen & Änderungen Geschlechtseintrag

Pfarrstraße 8
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-696
Telefax: +49 2631 802-443

Webseite: www.standesamt-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. nur terminierte Eheschließungen

Hinweis:
Das Standesamt Neuwied kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an standesamt@neuwied.de  unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihres Anliegens.
Ausnahme: Bestatter und Personen, die aus der Kirche austreten möchten.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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