Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, brauchen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie beantragen.
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Sie haben die staatliche Fischerprüfung erfolgreich absolviert, einschließlich eines Nachweises über mindestens acht Stunden praktische Schulung, oder es bestehen Gründe, die eine Prüfung entbehrlich machen.
Sie müssen einen Antrag stellen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer inklusive eines Nachweises über mindestens acht Stunden praktische Einweisung
- Passbild
- Ausweisdokument
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Fischereischein ist lebenslang gültig. Die Fischereiabgabe müssen Sie unabhängig davon für jedes Kalenderjahr, in dem Sie in Rheinland-Pfalz angeln zahlen.