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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Gartenhaus bauen

Gartenhäuser, die zu den Nebengebäude zählen, sind bis zu einer Größe von 50 Kubikmetern genehmigungsfrei. Vorausgesetzt sie haben keine Toiletten oder Feuerstätten (z. B. Kaminöfen oder fest installierte Grills). 

Welche weiteren Vorgaben gibt es?

Liegt für das Grundstück ein Bebauungsplan vor, können darin für Nebengebäude noch weitere Regelungen geben sein. Zum Beispiel: 

  • nur kleinere Größen zulässig
  • dürfen auf bestimmten Flächen des Grundstücks nicht aufgestellt werden

Wichtig: Auch außerhalb von Bebauungsplänen kann der Standort eine Rolle spielen. Wir empfehlen daher, sich vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Bauaufsichtsabteilung in Verbindung zu setzen.


Für den Kreis Neuwied bitten wir Sie, sich an die Kreisverwaltung, +49 2631 8030, zu wenden.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bauordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-600
Telefax: +49 2631 802-607

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.