Gartenhäuser, die zu den Nebengebäude zählen, sind bis zu einer Größe von 50 Kubikmetern genehmigungsfrei. Vorausgesetzt sie haben keine Toiletten oder Feuerstätten (z. B. Kaminöfen oder fest installierte Grills).
Welche weiteren Vorgaben gibt es?
Liegt für das Grundstück ein Bebauungsplan vor, können darin für Nebengebäude noch weitere Regelungen geben sein. Zum Beispiel:
- nur kleinere Größen zulässig
- dürfen auf bestimmten Flächen des Grundstücks nicht aufgestellt werden
Wichtig: Auch außerhalb von Bebauungsplänen kann der Standort eine Rolle spielen. Wir empfehlen daher, sich vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Bauaufsichtsabteilung in Verbindung zu setzen.
Für den Kreis Neuwied bitten wir Sie, sich an die Kreisverwaltung, +49 2631 8030, zu wenden.