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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Haftpflichtschäden anzeigen

Ein Haftpflichtschaden bezeichnet einen Schaden, den eine Person oder ein Unternehmen einer anderen Person oder deren Eigentum zufügt und für den sie gemäß den gesetzlichen Haftungsbestimmungen aufkommen muss. Die rechtliche Grundlage für private Haftpflicht-schäden ist § 823 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Meldung eines Haftpflichtschadens an die Stadt Neuwied

Voraussetzung für eine Schadenmeldung ist eine Verantwortlichkeit der Stadt Neuwied bzw. Ihrer Bediensteten für den eingetretenen Schaden (Sach-, Vermögens-, Personenschaden).

Schadenmeldung

Bitte reichen Sie für die Schadenbearbeitung folgende Unterlagen ein:

  • Anspruchsmeldung des Geschädigten mit Kontaktdaten
  • Schilderung des Schadenhergangs mit Angabe des Schadendatums, Uhrzeit und Örtlichkeit
  • Beschreibung des Schadenausmaßes  
  • aussagekräftige Schadenfotos

Die Schadenmeldung richten Sie bitter per E-Mail an rechtsamt@neuwied.de.

Die abschließenden Schadenbearbeitung erfolgt durch den städtischen Haftpflichtversicherer.

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Amt für Recht und Liegenschaften

Am Hammergraben 14
56567 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-236

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner: