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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Haftpflichtschäden anzeigen

Ein Haftpflichtschaden bezeichnet einen Schaden, den eine Person oder ein Unternehmen einer anderen Person oder deren Eigentum zufügt und für den sie gemäß den gesetzlichen Haftungsbestimmungen aufkommen muss. Die rechtliche Grundlage für private Haftpflichtschäden ist § 823 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Voraussetzung für eine Schadenmeldung ist eine Verantwortlichkeit der Stadt Neuwied bzw. Ihrer Bediensteten für den eingetretenen Schaden (Sach-, Vermögens-, Personenschaden).

Bitte reichen Sie für die Schadenbearbeitung folgende Unterlagen ein:

  • Anspruchsmeldung des Geschädigten mit Kontaktdaten
  • Schilderung des Schadenhergangs mit Angabe des Schadendatums, Uhrzeit und Örtlichkeit
  • Beschreibung des Schadenausmaßes  
  • aussagekräftige Schadenfotos

Die Schadenmeldung richten Sie bitter per E-Mail an rechtsamt@neuwied.de.

Die abschließenden Schadenbearbeitung erfolgt durch den städtischen Haftpflichtversicherer.

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