Hauptregion der Seite anspringen Hauptnavigation der Seite anspringen

Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Informationen über Brandschutz erhalten

Der vorbeugende Brandschutz umfasst Maßnahmen, die dazu dienen, Brände zu verhindern, ihre Ausbreitung einzudämmen und die Rettung von Personen sicherzustellen.

Für den Brandschutz und die Gefahrenabwehr sind unterschiedliche Stellen zuständig:

  • die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe
  • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe
  • die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz
  • das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Koblenz eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke hier die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie

Die Feuerwehr wird von der jeweils zuständigen Stelle finanziert. Zusätzlich unterstützt das Land, wodurch die Anschaffung von beispielsweisen neuen Geräten, persönlicher Schutzkleidung sowie Bau oder Renovierung der Feuerwehrhäuser möglich ist.

Berufsfeuerwehr: Städte mit über 90.000 Einwohnern wie Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier müssen eine Berufsfeuerwehr haben. Kleinere Gemeinden können ebenfalls eine Berufsfeuerwehr einrichten.

Freiwillige Feuerwehr: Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr müssen eine Freiwillige Feuerwehr aufstellen. Gibt es nicht genug Freiwillige, werden Menschen zum Dienst verpflichtet ("Pflichtfeuerwehr"). In größeren Städten ohne Berufsfeuerwehr gibt es oft Freiwillige Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften, wie in Neuwied, Worms, Speyer und Pirmasens.

Werkfeuerwehr: In Betrieben mit erhöhtem Brand- oder Explosionsrisiko sowie anderen spezifischen Gefährdungen kann die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion anordnen, eine Werkfeuerwehr einzurichten. Diese kann aus haupt- und/oder nebenberuflichen Mitgliedern bestehen. Beispiele hierfür sind die Werkfeuerwehren von BASF, Boehringer und Schott-Glas.

Die Ausbildung bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren erfolgt im Verbundsystem: von der Standortausbildung über die Kreisausbildung bis zur zentralen Schule in Koblenz.

Künftig werden sämtliche nicht polizeilichen Hilferufe zentral von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert. Die Integrierten Leitstellen fungieren somit als einheitliche Meldestelle.


Die rechtlichen Grundlagen sowie zusätzliche Empfehlungen und technische Richtlinien finden Sie auf der Webseite der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz zum Download.

Vertiefende Informationen erhalten Sie -  neben den Feuerwehren vor Ort – auch beim Ministerium des Innern und für Sport .

Ministerium des Innern und für Sport

Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS) Rheinland-Pfalz

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Amt für Feuer-, Hochwasser u. Katastrophenschutz

Rheinstraße 190
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-136
Telefax: +49 2631 802-805

Webseite: www.neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Detailansicht »

Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 33 - 2. Brand- und Katastrophenschutz, Ziviler Bevölkerungsschutz

Wilhelm-Leuschner-Straße 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Ansprechpartner:
zurück zur Übersicht