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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Gefährlichen Hund von Maulkorb befreien

Die Maulkorbpflicht gilt grundsätzlich für alle als gefährlich eingestuften Hunde.

In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren als gefährlich eingestuften Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.

Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.


  • Gefahr für öffentliche Sicherheit durch den Hund kann ausgeschlossen werden
  • Sie müssen die Erlaubnis zur Haltung des gefährlichen Hundes sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
  • Ihr Hund darf sich noch nie als bissig erwiesen haben. Ausnahmen sind möglich
  • Empfehlung eines Tierarztes liegt Ihnen vor

Weitere mögliche Voraussetzungen:

  • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes
  • Ihr Hund ist ein Welpe oder ein junger Hund bis 12 Monate

  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle, erforderliche Nachweise fügen Sie hinzu.
  • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes: Die zuständige Behörde prüft den Gesundheitszustand Ihres Hundes. Hierzu sind gegebenenfalls weitere fachliche Begutachtungen erforderlich.
  • Bei Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

  • Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes
  • Stellungnahme mit Empfehlung einer Tierärztin oder eines Tierarztes
  • Nachweis über Begleithundeprüfung oder erweiterten Sachkundenachweis

Gegen den Bescheid der zuständigen Behörde können Sie Rechtsmittel einlegen. Die Rechtsmittel können Sie dem entsprechenden Bescheid entnehmen.

Zuständige Stellen

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-431

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr 
Di. 08:30 – 12:30 Uhr 
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:30 Uhr 
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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