Hauptregion der Seite anspringen Hauptnavigation der Seite anspringen

Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien

Die Maulkorbpflicht gilt für alle gefährlich eingestuften Hunde, sogenannte „Listenhunde“.

In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.

Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.


  • Gefahr für öffentliche Sicherheit durch den Hund kann ausgeschlossen werden
  • Sie müssen als Hundeführer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
  • Ihr Hund darf nicht bissig sein
  • Empfehlung eines Tierarztes liegt Ihnen vor

Weitere mögliche Voraussetzungen:

  • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes
  • Ihr Hund ist ein Welpe oder ein junger Hund bis 12 Monate

  • Sie müssen eine Begleithundprüfung oder einen Sachkundenachweis erbringen
  • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes: Sie müssen einen Sachverständigennachweis eines amtlichen Tierarztes einholen
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle, erforderliche Nachweise fügen Sie hinzu
  • Bei Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid

  • Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig
  • Gegebenenfalls Bescheinigung über erforderliche Zuverlässigkeit zur Haltung eines Kampfhundes
  • Gegebenenfalls Sachverständigennachweis eines Tierarztes

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-431

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr 
Di. 08:30 - 12:30 Uhr 
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr 
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

zurück zur Übersicht