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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Kommunalwahl: Wählerverzeichnis einsehen

Als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter können Sie bei einer Kommunalwahl das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl einsehen. Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung hat den Ort und den Zeitraum der Einsichtnahme spätestens am 24. Tag vor der Wahl öffentlich bekannt zu geben. Sie dürfen das Wählerverzeichnis nur einsehen, soweit Sie Ihre Berechtigung dafür nachweisen können.


Einsichtnahme in die eigenen Daten:

  • Sie sind wahlberechtigt.

Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

  • Sie sind wahlberechtigt und
  • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

  • Sie suchen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
  • Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung kann es zulassen, dass Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis erhalten, soweit dies im Zusammenhang mit Ihren Prüfungen steht.

  • Für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
  • Für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Es werden keine Formulare benötigt.

In das Wählerverzeichnis können Sie an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung Einsicht nehmen.

keine

Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist (20. bis zum 16. Tag vor der Wahl) Einspruch einlegen. Der Einspruch ist bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung schriftlich zu erheben oder zur Niederschrift zu erklären. Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie sich dabei der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Kommunales (Sitzungsdienst/Wahlen)

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-860
Telefax: +49 2631 802-323

Webseite: Infos zu den Wahlen
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:
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