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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Lagerfeuer Genehmigung beantragen

Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.


Antragsunterlagen inkl. Angaben zu: 

  • zur antragstellenden (verantwortlichen) Person 
  • zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers 

Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen.  

Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

Zuständige Stellen

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-431

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr 
Di. 08:30 – 12:30 Uhr 
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:30 Uhr 
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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