Hauptregion der Seite anspringen Hauptnavigation der Seite anspringen

Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Leichenpass beantragen

Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

In der Regel wird ein Leichenpass für die Überführung einer Leiche ins Ausland benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.


Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.

  • Sterbeurkunde oder eine Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls in das Verzeichnis der angezeigten aber noch nicht beurkundeten Sterbefälle
  • nicht-vertrauliche Teil der Todesbescheinigung,
  • eine schriftliche Erklärung des Bestattungsunternehmers darüber, daß die Leiche den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes und dieser Verordnung entsprechend eingesargt und mit einem Leichenfahrzeug überführt wird,
  • gegebenenfalls eine Erlaubnis des Gesundheitsamts, wenn gesundheitliche Bedenken gegen die Überführung erhoben werden
  • in den Fällen des Leichenfundes und Verdacht auf unnatürlichen Tod schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft

Soweit ein ausländischer Staat für die Beförderung in seinem Hoheitsgebiet weitere Angaben verlangt, sollen diese in den Leichenpass mit aufgenommen werden.

Gebühr: 25,00 EUR
Vorkasse: nein
Gebühren für die Ausstellung eines Leichenpasses

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Sterbefall

Pfarrstraße 8
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-696
Telefax: +49 2631 802-443

Webseite: www.standesamt-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Di. 13:30 – 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. nur terminierte Eheschließungen

Hinweis:
Das Standesamt Neuwied kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an standesamt@neuwied.de  unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihres Anliegens.
Ausnahme: Bestatter und Personen, die aus der Kirche austreten möchten.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

zurück zur Übersicht