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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.


Bei Beschädigung

  • alter Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto

Bei Verlust oder Diebstahl

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei
  • auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Führerscheinstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-783
Telefax: +49 2631 802-862

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Frau Gallert
    Zimmernummer: 116

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Pankratz
    Zimmernummer: 117

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Stertz
    Zimmernummer: 116

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Herr Urban
    Zimmernummer: 118

    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Wall
    Zimmernummer: 117

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

  • Frau Zeus
    Zimmernummer: 117

    Telefon: +49 2631 802-783
    Telefax: +49 2631 802-862
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 34 - 2. Führerscheinstelle

Rudolf-Diesel-Straße 10
56566 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Ansprechpartner:
  • Frau Esper
    Zimmernummer: 1.01

    Telefon: 02631 803-462
    Telefax: 02631 80393-462
    E-Mail: Kontakt per E-Mail

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