Spezielle Hinweise für -
"Stadt Neuwied"
Blauer Ausweis:
Es ist kein formeller Antrag nötig. Reichen Sie uns folgende Unterlagen per E-Mail oder Post ein:
-
Scan oder Kopie der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises
oder
alternativ die beim Bescheid beiliegende Bescheinigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde (nur im Original)
- Ein aktuelles Lichtbild
- Bei persönlicher Antragstellung durch eine beauftragte Person ist eine Vollmacht notwendig
Gelber und orangener Ausweis
Senden Sie uns zur Beantragung bitte folgende Unterlagen per Post zu:
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Parkerleichterung für besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen
-
Scan oder Kopie der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises
oder
alternativ die beim Bescheid beiliegende Bescheinigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde (nur im Original)
- Bei persönlicher Antragstellung durch eine beauftragte Person ist eine Vollmacht notwendig
Spezielle Hinweise für -
"Stadt Neuwied"
Menschen mit Gehbehinderung mit Merkzeichen „G“, die das Merkzeichen „aG“ knapp verpasst haben und deren Wegstrecke auf 100m beschränkt ist, können einen gelben Ausweis beantragen. Andere Gruppen schwerbehinderter Menschen haben die Möglichkeit, den bundesweit einheitlichen orangenen Ausweis zu beantragen.
Spezielle Hinweise für -
"Stadt Neuwied"
Nutzung und Anbringung des Ausweises
Bitte legen Sie den Parkausweis gut leserlich von innen an die Windschutzscheibe.
Der Parkausweisinhaber muss nicht zwingend selber fahren. Die Fahrt muss jedoch der Beförderung des behinderten Menschen dienen. Das Parken auf entsprechenden Behindertenparkplätzen ist ohne den Ausweisinhaber nicht gestattet.
Parkberechtigung blauer Parkausweis
Wo darf mit dem Parkausweis geparkt werden?
- Auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Diese sind mit einem Schild mit einem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet. Oftmals ist auch noch die Parkplatzfläche mit einem entsprechenden Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet.
- Im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stunden
- Auf Parkplätzen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- Auf Bewohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden
- In ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der markierten Parkplätze. Der übrige (vor allem fließende) Verkehr darf dabei nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.
- An Stellen, die durch die Zeichen „Parken“ (Zeichen 314), „Parkraumbewirtschaftungszone“ (Zeichen 314.1) und „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315) gekennzeichnet sind, auch über die zugelassene Zeit hinaus
- Im Zonenhalteverbot, in dem das Parken erlaubt ist, über die zugelassene Parkdauer hinaus
Wo darf mit dem Parkausweis NICHT geparkt werden?
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt NICHT zum Halten oder Parken im absoluten Halteverbot (Zeichen 283), Sperrflächen und auf Gehwegen oder wenn es zu massiven Verkehrsbehinderungen kommt.
Parkberechtigung gelber und orangener Parkausweis
Wo darf mit dem Parkausweis geparkt werden?
- Im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stunden
- Auf Parkplätzen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- Auf Bewohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden
- In ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der markierten Parkplätze. Der übrige (vor allem fließende) Verkehr darf dabei nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.
- In Fußgängerzonen, in denen Be- und Entladen werden darf, während der Ladezeiten
- An Stellen, die durch die Zeichen „Parken“ (Zeichen 314), „Parkraumbewirtschaftungszone“ (Zeichen 314.1) und „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315) gekennzeichnet sind, auch über die zugelassene Zeit hinaus
- Im Zonenhalteverbot, in dem das Parken erlaubt ist, über die zugelassene Parkdauer hinaus
Wo darf mit dem Parkausweis NICHT geparkt werden?
Mit dem gelben und orangenen Parkausweis dürfen Sie NICHT auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken.
Zudem berechtigt die Ausnahmegenehmigung NICHT zum Halten oder Parken im absoluten Halteverbot (Zeichen 283), Sperrflächen und auf Gehwegen oder wenn es zu massiven Verkehrsbehinderungen kommt.
Spezielle Hinweise für -
"Stadt Neuwied"
Die Parkausweise werden für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises ausgestellt, jedoch maximal 5 Jahre.