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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Schulbuchausleihe

Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.

Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).

Mehr zur Lernmittelfreiheit


Übersteigt das Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen, können Schulbücher, die bis zu drei Schuljahre im Unterricht verwendet werden, gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.

Für die Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr ist kein schriftlicher Antrag erforderlich. Eine Bestellung findet grundsätzlich über das Elternportal der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz statt. Falls Eltern keinen Internetzugang haben, können Sie sich an den für Ihre Schule zuständigen Schulträger wenden. Die Schulträger halten sog. „Servicestellen“ bereit, die Eltern bei der Bestellung unterstützen.

Internetseiten der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz

Um an der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmen zu können, müssen Sie im Elternportal ein Benutzerkonto anlegen.

Zum Elternportal

Bei der entgeltlichen Ausleihe ist die Gebühr abhängig von den ausgeliehenen Schulbüchern. Für ein einjährig verwendetes Schulbuch wird eine Gebühr von einem Drittel des Ladenpreises erhoben. Für ein zwei- oder dreijährig verwendetes Schulbuch fällt eine Gebühr von einem Sechstel des Ladenpreises pro Schuljahr an.

Der Zeitraum für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ändert sich von Jahr zu Jahr und ist abhängig vom Termin der Sommerferien. Er ist im Merkblatt für die Ausleihe gegen Gebühr aufgeführt. Das Merkblatt wird kurz vor Beginn des Anmeldezeitraums in der Schule an die Schülerinnen und Schüler verteilt.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Amt für Schule und Sport

Heddesdorfer Str. 33-35
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-457
Telefax: +49 2631 802-455

Webseite: www.neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ansprechpartner:

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Adresse:
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 21 - 2. Schulen, Weiterbildung und Sport

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Telefon: 02631 803-0
Telefax: 02631 80393-222

Webseite: www.kreis-neuwied.de
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Ansprechpartner:
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